Präqualifizierung des Leistungsbereiches 112-10

Bauunternehmen müssen in der Regel bei öffentlichen Vergabeverfahren die notwendigen Unterlagen zum Nachweis ihrer Eignung gemäß § 8 VOB/A vorlegen. Insbesondere die Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit muss für jedes einzelne Vergabeverfahren durch entsprechende Unterlagen nachgewiesen werden. Die Unterlagen werden durch öffentliche Vergabestellen für jeden Bieter und jede Baumaßnahme erneut geprüft. Durch Präqualifizierung beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. ist eine Rationalisierung bei öffentlichen Vergabeverfahren in Deutschland möglich.

Zur Erleichterung ihrer Arbeit werden öffentlichen Auftraggebern eine Liste von Unternehmen zur Verfügung gestellt, die sich präqualifiziert haben, an einem öffentlichen Vergabeverfahren teilzunehmen, da sie die in der VOB festgelegten Eignungsvoraussetzungen erfüllen.

An diesem freiwilligen Angebot hat die Kraft GmbH Offenbach teilgenommen und ihre Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Die ständige Überwachung und Kontrolle erfolgt durch den Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. :

  • Prüfung der Eignungsnachweise vor der Abgabe von Angeboten
  • Prüfung der Eignungsnachweise durch speziell qualifizierte und unabhängige Stellen unter Beachtung bundeseinheitlicher Vorgaben
  • Regelmäßige Überwachung der Eignungsprüfungen durch den unabhängigen Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V.

Die Anerkennung der Präqualifikation durch die öffentlichen Auftraggeber ist in der VOB 2006 verankert.

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